Sicherheitsschuhe tragen verringert Unfallrisiko
In zahlreichen Berufen ist das Tragen von besonderem Schuhwerk eine Notwendigkeit. Das Unfallrisiko soll damit erheblich eingeschränkt und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet werden.
In zahlreichen Berufen ist Sicherheitsschuhe tragen unverzichtbar, da sie erheblich dazu beitragen, Unfallgefahren zu senken. Alle Arbeiter, die an schweren Maschinen tätig oder mit dem Transport von Gegenständen beschäftigt sind, sollten zwingend Sicherheitsschuhwerk tragen. Viele andere Berufsbereiche fallen ebenfalls unter die Verpflichtung, sich entsprechend zu schützen.
Schwere Verletzungen wie Knochenbrüche oder auch Quetschungen können mit entsprechendem Schuhwerk, das zumeist in der vorderen Spitze durch eingearbeitete Platten verstärkt ist, verhindert werden. Die Körperhaltung ist durch die speziell gearbeitete Sohle schonender. Bei langfristig stehenden Tätigkeiten kann es zu chronischen Erkrankungen kommen, wenn unzureichend schützende Schuhe getragen werden.
Die Füße werden durch Sicherheitsschuhe vor fallenden Objekten geschützt und können beispielsweise nicht in Öffnungen an Maschinen eingeklemmt werden. Auch das Anstoßen der Zehen wird verhindert und aufgrund der speziellen Sohle ist eine stabile Haftung auf den unterschiedlichsten Untergründen sichergestellt. Das Ausrutschen oder Stürzen von Personen gilt dadurch als erheblich vermindert. Durch das verwendete Material für die Sohle ist zusätzlich eine statische Aufladung ausgeschlossen, was insbesondere bei Arbeiten an Maschinen oder mit Strom in Verbindung von feuchten Untergründen zu erheblichen Unfällen führen könnte. Da diese Sicherheitsschuhe im Inneren so gearbeitet sind, dass ein sicherer Halt bei den unterschiedlichsten Tätigkeiten auch die Gelenke und die Körperhaltung schonen sollen, ist der Einsatz dieser Schuhe für zahlreiche Berufszweige unverzichtbar.
Wird bei einem Arbeitsunfall unzureichendes Schuhwerk als Auslöser für den Unfall nachgewiesen, kann es zu einer Verweigerung der Kostenübernahme durch den Versicherungsträger kommen. Als fahrlässige Handlung, die den Vorgaben widerspricht, schadet sich das Unfallopfer insofern noch zusätzlich. Welche Berufe mit welcher Schutzkleidung ausgerüstet sein müssen, ist gesetzlich festgelegt und lässt sich in jedem Unternehmen in der Betriebsordnung einsehen. Auf eine strikte Einhaltung ist unbedingt zu achten.
20.07.2010