Rente versteuern, das müssen heute nicht nur Beamte
Seit einiger Zeit ist es Gesetz geworden, dass Renten - je nach Lage der Dinge - nicht mehr unversteuert bleiben. Rente versteuern heißt also die Devise für die meisten nach dem Arbeitsleben.
Schon seit 2005 gilt das Gesetz zur Besteuerung der Alterseinkünfte. Damit sollen die Aufwendungen für die Altersvorsorge verstärkt steuerfrei gestellt werden, was durch die Besteuerung der Renten kompensiert werden soll. Der Entschluss dazu bedeutete für viele Rentner eine Schreckensnachricht, insbesondere für jene, die sowieso kaum von ihrer Rente leben können. Doch schnell stellte sich heraus, dass nicht jede Besteuerung auch zu einer Steuerzahlung führen muss. Die Besteuerung der Einkünfte lag im Jahre 2005 bei 50 Prozent und nimmt jährlich um 2 Prozent zu. Mit anderen Worten, heute müssen 60 Prozent der Einkünfte aus Renten versteuert werden, bis zum Jahr 2040 sind es dann 100. Nun ist es aber so, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Wenn also die 60 Prozent weniger als 8004 € für einen Alleinstehenden oder 16009 für Verheiratete nicht überschreiten, dann muss man keineswegs die Rente versteuern. Die Zahl derer, die keine Steuern zahlen müssen bewegt sich um 75 Prozent.
Liegt man jedoch über dem Betrag, dann ist es zunächst möglich, verschiedene Ausgaben steuermindernd ins Feld zu führen: z. B. für Haftpflicht-, Lebens-, Krankenversicherung, für die Absicherung von Krankenhaustagegeld. Auch Unfall-, Pkw-Haftpflicht- und Pflegeversicherungen zählen dabei mit. Für einige dieser Aufwendungen gibt es einen Pauschbetrag. Will man mehr absetzen, so muss man die höheren Kosten nachweisen. Daneben können bei Menschen über 60 Jahren und bei Behinderten Haushalthilfen den Betrag verringern, man muss also weniger Rente versteuern. Andererseits gibt es für diese Personengruppen auch noch weitere Pauschalabzüge. Möglicherweise kann man auch andere Werbungskosten geltend machen. Allerdings kommt hinzu, dass möglicherweise andere Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Zinsen angelegten Kapitals die Last erhöhen, dann ist der zu versteuernde Betrag größer. Beamte müssen ihre Pensionen in voller Höhe versteuern, allerdings können sie ebenfalls von den Abschreibungen profitieren und damit Steuern sparen.
Renten versteuern ist also der Versuch, die Renten für die Zukunft zu sichern, indem die Vorsorge dafür steuerlich gefördert wird.
05.05.2010