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Ab wann muss man eigentlich seine Rente versteuern?

Die Versteuerung der Rente ist eine weitere finanzielle Belastung für alle diejenigen, die ab 2005 das Rentenalter erreicht haben. Doch geringe Alterseinkünfte sind hiervon nicht betroffen.

Vielen Bürgern ist es nicht bewusst, dass sie ihre Rente womöglich versteuern müssen. In Deutschland ist seit 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft, aus dem sich eine Pflicht zur Versteuerung bestimmter Rentenanteile ergeben kann. Wer also bereits für seine Altersvorsorge plant, sollte diese finanzielle Belastung bereits in seine Überlegungen miteinbeziehen. Dafür wird es sich nicht umgehen lassen, sich mit den grundlegenden Regelungen vertraut zu machen. Ideal wäre es natürlich, wenn man sich mit dem Thema noch deutlich vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben befassen würde.

Häufig wird im Zusammenhang mit der Versteuerung der Rente auch von einer Rentensteuer als eigenständige Steuer gesprochen. Dieser Sprachgebrauch ist aber nicht richtig, da es sich hierbei nicht um eine eigenständige Steuerart handelt. Falls Steuern auf die Rente gezahlt werden müssen, geschieht dieses im Rahmen der Einkommensteuer. Die Steuer für Alterseinkünfte ist deshalb geändert worden, weil man die Ungleichbehandlung von Beamtenpensionen und Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufheben wollte.

Wie hoch der zu versteuernde Anteil ist, bemisst sich nicht nach dem Alter bei Renteneintritt, sondern nur noch nach dem Jahr des Renteneintritts. Bei ab dem Jahre 2005 gewährten Renten liegt dieser Anteil bei 50 Prozent und er wird in mehreren Stufen bis 2040 auf 100 Prozent ansteigen, sodass dann die gesamten Alterseinkünfte der Besteuerung unterliegen.

Wer also im Jahr 2005 in Rente gegangen ist, muss nur die Hälfte seiner Einkünfte versteuern. Von diesem Betrag müssen aber noch die Werbungskostenpauschale abgezogen werden, die Sonderausgabenpauschale und Vorsorgeaufwendungen. Erst wenn der nach diesen Abzügen verbleibende Betrag über dem Grundfreibetrag liegt, kann der Einkommenssteuersatz überhaupt angewendet werden. Für viele Rentner mit geringen Alterseinkünften wird die Rentensteuer daher keine Bedeutung haben. Gerade die abzuziehenden Vorsorgeaufwendungen, die etwa Zahlungen zu den privaten Rentenversicherungen umfassen, können erheblich sein und drücken das zu versteuernde Einkommen unter den Grundfreibetrag.

13.07.2010