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Kostenlos Musik laden ist einfach - aber oft illegal

Musik aus dem Internet ist ein sensibles Thema, dabei lässt sich mit dem richtigen Wissen auch legal an viele Lieder kommen. Schon für wenige Euro darf unbegrenzt und legal heruntergeladen werden.

In den letzten Jahren sind Tauschbörsen, die einst für den Austausch von privaten Daten entwickelt wurden, immer mehr in Verruf geraten. Grund dafür ist der illegale Austausch von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Gerade die Musikindustrie verbucht jedes Jahr erhebliche Umsatzeinbußen und geht mit sämtlichen Mitteln gegen die Anbieter von Musikstücken vor.

Dabei ist es häufig gar nicht illegal oder sonderlich schwer, seine Lieblingstitel aus dem Internet zu beschaffen. So ist beispielsweise der Mitschnitt von Online-Radiosendern rechtlich ohne Bedenken durchzuführen. Im Internet werden zahlreiche Tools, also kleine Werkzeuge, angeboten, die das Schneiden und Filtern erheblich vereinfachen. Wer dann einfach ein paar Stunden das Aufnahmeprogramm mitlaufen lässt, kann sich seine Favoriten im Anschluss problemlos heraussuchen. Sicherlich ist diese Lösung nicht so komfortabel wie die Benutzeroberfläche der illegalen Tauschbörsen, sie ist aber dafür völlig legal und führt zum selben Ergebnis.

Alternativ ist es auch möglich, die Titel für ein paar wenige Euro offiziell im Internet zu erwerben. Viele Plattformen haben sich mit dem illegalen Tausch abgefunden und bieten sämtliche Lieder für einen Bruchteil der CD-Preise aus dem Geschäft an. Für weniger als drei Euro erhält man dadurch ein vollwertiges Lied in bester Qualität. Populär sind in letzter Zeit auch die sogenannten Musik-Flatrates. Hier darf für einen pauschalen Monatsbetrag von 10-20 € soviel heruntergeladen werden wie nötig. Durch die steigende Akzeptanz dieser Angebote werden die Preise in kommender Zeit vermutlich noch sinken. Im Übrigen erhält man hier für jedes Lied gleich den passenden Lied-Text und Hintergrundinformationen zu den Künstlern dazu. Lieder von Newcomern gibt es darüber hinaus oft gratis.

In einer Grauzone befindet sich die Möglichkeit, die Musikvideos von einer bekannten Videoseite zu "rippen", also auf Festplatte zu ziehen, und die Tonspur schließlich vom Videomaterial zu trennen. Auch hier liegen Urheberrechtsverletzungen vor, lediglich fraglich ist, ob das Herunterladen oder das Anbieten der Videos als Straftat ausgelegt werden soll.

13.07.2010